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Zum 1. Mai 2010 ist die Feuerwehrverordnung in Kraft getreten. Sie ersetzt die bisherigen drei Verordnungen, die die Gliederung, die Mindeststärke, die Dienstkleidung, die Dienstgrade und andere Punkte geregelt hat.
Laut dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen konnten zahlreiche Anregungen aus den Niedersächsischen Feuerwehrverbänden berücksichtigt werden.
Die Feuerwehrverordnung (FwVO) gliedert sich demnach in drei Teile:
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Mindeststärke, Gliederung und Mindestausstattung der FF
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Eintritt in den Dienst, Verleihung von Dienstgraden und Übertragung bestimmter Funktionen bei den FF
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Dienstkleidung, Dienstgradabzeichen, Funktionsbezeichnungen und persönliche Schutzausrüstung.
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