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Nach einer Presseinformation der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages Axel Miesner und Astrid Vockert, hat die Landesregierung nun eine Verordnung erarbeitet, die in Kürze beschlossen werden soll.
Den gesetzlichen Rahmen hatte die Bundesregierung bereits im letzten Jahr beschlossen, genaue Regelungen sollten allerdings die Länder vornehmen.
In Niedersachsen, so berichten Miesner und Vockert, werde es künftig dann zwei unterschiedliche Fahrberechtigungen geben.
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Bei Feuerwehrfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 t genügt eine interne Schulung bzw. Einweisung und die Feststellung der Befähigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen. Das ist unbürokratisch und kommt vor allem dem Ehrenamt entgegen.
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Bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht des Feuerwehrfahrzeuges von 7,5 t ist in der aktuellen Bundesregelung eine vom Umfang her verringerte praktische Ausbildung in einer Fahrschule sowie eine erfolgreiche praktische Prüfung durch einen Fahrprüfer vorgesehen. Nach zwei Jahren kann diese Fahrberechtigung in eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 umgeschrieben werden.
Über weitere Details wird der Kreisfeuerwehrverband auch in Zukunft informieren.
27.02.2010 - Ergänzung:
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